Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Barrierefreiheit der Websites von NFDI4Chem
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die NFDI4Chem-Website , die unter www.nfdi4chem.de veröffentlicht wird .
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt , unsere Websites und mobilen Anwendungen gemäß den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 zugänglich zu machen.
Status der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage des § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf einer im Mai 2025 durchgeführten Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Standards (EN 301 549, BITV 2.0).
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website die oben genannten Anforderungen aufgrund der folgenden Ausnahmen teilweise erfüllt.
Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Es gibt keine Medienalternative für alle stummen Videos und Audiodateien.
- Nicht alle Videos sind mit verständlichen Untertiteln versehen.
- Nicht alle Videos haben eine Audiobeschreibung oder eine Volltextalternative.
- Nicht alle Videos verfügen über Steuerelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription auf der gleichen Interaktionsebene wie die Steuerelemente zur Wiedergabesteuerung.
- Nicht alle Videos sind mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen versehen.
- Einige Layout-Grafiken haben einen Alternativtext.
- In einigen Fällen wurden die Überschriften in den Datentabellen nicht gekennzeichnet.
- Nicht alle Formularfelder haben eine Beschriftung , die programmatisch ermittelt werden kann.
- Nicht alle Eingabefelder für Benutzerdaten vermitteln den Zweck
- Nicht alle Ausdrücke in anderen Sprachen werden mit Hilfe von HTML lang gekennzeichnet.
- Beim Navigieren mit der Tastatur ist der Fokus nicht immer deutlich sichtbar, zum Beispiel in der Bildergalerie.
- Nicht alle Aufzählungen sind als HTML-Listen gekennzeichnet.
- Informationen zu anderen Dateiformaten wie PDF sind nicht immer im Linktext enthalten.
- Nicht alle Steuerelemente haben einen Namen, eine Rolle oder einen Status , der von unterstützenden Technologien (z. B. Screenreadern ) ermittelt werden kann, z. B. für erweiterbare Bereiche.
- Bei den benutzerdefinierten Einstellungen sind nicht alle Funktionen und Inhalte einheitlich erkennbar und nutzbar.
- Die Dokumentation ist nicht vollständig barrierefrei.
- Die technische Unterstützung liefert keine Informationen über die Zugänglichkeitsfunktionen der Website und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien und berücksichtigt die Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht vollständig.
Begründung
NFDI4Chem arbeitet ständig an der Verbesserung seiner Website und ist aufgrund der Fülle des Materials auf dem Portal noch nicht in der Lage , alle Inhalte und Dienste digital zugänglich zu machen. Wir sind bestrebt , alle Hürden für Menschen mit Behinderungen zeitnah zu beseitigen.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 abgegeben.
Kontakt- und Feedbackmöglichkeit
Möchten Sie uns auf bestehende Barrieren hinweisen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anfordern? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:
Sie können uns auf dem Postweg kontaktieren:
NFDI4Chem
c/o Friedrich Schiller University
Zwätzengasse 3
07743 Jena
Schiedsgerichtsverfahren
Sollte auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Ansprechpartner keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die BGG-Schlichtungsstelle hat die Aufgabe , bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie können die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse erreichen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin