FAIR4Chem Award – Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter des Wettbewerbs

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Präsident
Fürstengraben 1
07743 Jena
Deutschland

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Sie wird gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Walter Rosenthal.

  1. Titel des Wettbewerbs

FAIR4Chem-Preis 2023

  1. Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des FAIR4Chem Award 2023 Wettbewerbs sind veröffentlichte Datensätze aus der chemischen Forschung, die in hervorragender Art und Weise die FAIR-Prinzipien (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) erfüllen. Eine Beschreibung des Datensatzes in einem Forschungsartikel, ohne die Veröffentlichung der Primärdaten, ist nicht ausreichend. Ausgezeichnet wird der Datensatz, der die FAIR-Prinzipien am besten erfüllt.

  1. Teilnahmezeitraum

Eine Teilnahme am FAIR4Chem Wettbewerb ist vom 01. September bis 15. November 2022 möglich.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Maßgeblich ist die Zugehörigkeit von mindestens einer Autorin bzw. einem Autor. einem Autor des Datensatzes.

Zur Teilnahme zugelassen ist die Eigennominierung von publizierten Datensätzen aus der chemischen Forschung. Das mehrfache Einreichen eines Datensatzes durch verschiedene Co-Autor/innen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Mit der Einreichung des Datensatzes muss das Einverständnis aller Co-Autor/innen zur Teilnahme am Wettbewerb vorliegen.

Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Datensätze, bei denen mindestens eine Autorin bzw. ein Autor. ein Autor über das NFDI4Chem-Konsortium (DFG Projektnummer 441958208) finanziert wird oder finanziert wurde, sind nicht teilnahmeberechtigt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Gewinne können nachträglich entnommen oder zurückgefordert werden.

Die Gewinner des FAIR4Chem Awards 2022 sind von der Teilnahme am FAIR4Chem Award 2023 ausgeschlossen.

Datensätze, die für vorangegangene Ausgaben des FAIR4Chem Awards eingereicht wurden, dürfen nicht unverändert erneut eingereicht werden. Wurden diese Datensätze jedoch hinsichtlich der Erfüllung der FAIR Prinzipien (z.B. Ersetzung proprietärer Datenformate durch offene Datenformate) wesentlich angepasst, können diese erneut eingereicht werden. In diesem Fall muss ein begleitendes Dokument mit eingereicht werden, in dem erklärt wird, welche wesentlichen Anpassungen vollzogen wurden.

  1. Teilnahmehandlung und Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmehandlung besteht in der Einreichung eines publizierten Datensatzes über das bereitgestellte Webformular auf der Webseite des NFDI4Chem Konsortiums. Die Zugehörigkeit zu einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geht aus der zugehörigen Publikation des Datensatzes oder den bibliographischen Informationen des Datensatzes im Publikationsort (z.B. Repositorium) hervor. Mit der Einsendung erklärt die/der Einreichende, die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.

  1. Ermittlung des Gewinners

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraumes erfolgt die Auswertung der eingereichten Datensätze durch das NFDI4Chem Konsortium. Die Beurteilung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt werden die eingereichten Datensätze mithilfe publizierter und frei zugänglicher FAIR Assessment Tools evaluiert. Im zweiten Schritt werden die besten Datensätze durch eine Jury bewertet, um den zu prämierenden Datensatz zu ermitteln.

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner. der Gewinner werden im Falle eines Gewinnes des FAIR4Chem Awards vom NFDI4Chem Konsortium per E-Mail informiert. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner. der Gewinner muss sich innerhalb von 4 Wochen auf die Gewinnbenachrichtigung melden, da sonst der Gewinnanspruch verloren geht.

  1. Preisgeld und Verwendung

Das Preisgeld beträgt 500,00 (Fünfhundert) Euro, die frei verwendet werden können, und wird vom Fonds der Chemischen Industrie finanziert. Preisträgerin oder Preisträger ist die Autorin oder der Autor des Datensatzes, die/der den Datensatz für den FAIR4Chem Award eingereicht hat. Das Preisgeld kann nur an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, vergeben werden.

  1. Preisübergabe

Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen des JCF-Frühjahrssymposiums vom 21.-24.03.2023. Teil der Festrede soll die Vorstellung des Gewinnerdatensatzes durch die Preisträgerin oder den Preisträger sein. Die Reise- und Übernachtungskosten (entsprechend der DFG-Richtlinien) sowie Teilnahmegebühren der Preisträgerin oder des Preisträgers für die Preisverleihung zum JCF-Frühjahrssymposium werden vom NFDI4Chem Konsortium zusätzlich zum Preisgeld übernommen.

  1. Datenschutz

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen auf Basis ihrer Datenschutzerklärung und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs unter den o. g. Bedingungen. g. Bedingungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO. Bei allen Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Wettbewerb wenden Sie sich an die Datenschutzbeauftragte der Friedrich-Schiller-Universität Jena:

Dr. Stefanie Buchmann(datenschutz@uni-jena.de)

  1. Haftungshinweis, Ausschluss des Rechtsweges

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen abzuändern. Der Wettbewerb kann jederzeit ohne Ankündigung und ohne Angaben von Gründen abgebrochen oder beendet werden. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen durch technische Störungen auf den Webseiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen Fassung dieser Teilnahmebedingungen und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgebend.

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